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Über uns

Die Kirchenstiftungen und Gesamtkirchengemeinden sind als selbständige Rechtsträger u. a. Betriebs- und Personalträger von Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg.

Diese Rechtsträger stehen unter der besonderen Obhut des Diözesanbischofs. Zu diesem Zwecke werden sie von ihm beaufsichtigt (Stiftungsaufsicht).

Die Wahrnehmung der sich aus der Stiftungsaufsicht ergebenden Aufgaben obliegt dem Erzbischöflichen Ordinariat (kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde).

Die kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde berät, fördert und schützt somit die Stiftungsorgane bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, z. B. beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Eine Auflistung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Kirchenstiftungen / Gesamtkirchengemeinden auf dem Gebiet des Erzbistum Bambergs finden Sie auf den folgenden Seiten.